Kosten

Die Vergütung für eine Psychotherapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird gemäß der Ziffer 870 berechnet. Probatorische Sitzungen vor Beginn der eigentlichen Therapie werden zu einem niedrigeren 2,3-fachen GOP-Satz berechnet. Die Rechnungen werden – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich gestellt.

Private Krankenkassen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung erfolgt problemlos. Da sich jedoch die Konditionen bei den einzelnen Anbietern unterscheiden, sollten Sie vorab prüfen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind. Dies können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei der Versicherung erfragen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn Ihre individuellen Vertragsmodalitäten ab. So kann der Fall eintreten, dass die Erstattung nur zu einem Teil erfolgt und PatientInnen für den Differenzbetrag privat aufkommen müssen. Bei Fragen hierzu, bin ich Ihnen gerne behilflich.

Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Bitte informieren Sie sich über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme und die zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen direkt bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Selbstzahlende

Interessieren Sie sich für Coaching, Selbsterfahrung oder für unterstützende Gespräche ohne entsprechenden Krankheitswert, so können Sie diese als sogenannter Selbstzahlender in Anspruch nehmen. Dies können Sie selbstverständlich auch, wenn Sie möchten, dass Ihre Behandlung nicht bei Ihrer Krankenversicherung vermerkt wird (z.B. bei anstehender Verbeamtung).

Coaching ist keine Heilbehandlung. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht möglich.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden privat in Rechnung gestellt.